Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1983 - 181/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Roussel Laboratoria BV und andere gegen Niederländischen Staat.
Preisregelung für eingeführte Arzneimittel
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1983 - 181/82
- EuGH, 29.11.1983 - 181/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 21.02.1973 - 6/72
Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1983 - 181/82
in der Rechtssache 6/72, Europemballage, Slg. S. 215, Randnummer 25 der Entscheidungsgründe). - EuGH, 08.06.1971 - 78/70
Deutsche Grammophon / Metro SB
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1983 - 181/82
Nach Ihrer Rechtsprechung begründet diese Bestimmung "eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, deren konkreter Inhalt im Einzelfall von den Vertragsvorschriften oder den sich aus dem allgemeinen System des Vertrages ergebenden Rechtsnormen abhängt" (Urteil vom 8.6. 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon, Sig. - EuGH, 31.10.1974 - 16/74
Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1983 - 181/82
"Artikel 85 des Vertrages ist nicht einschlägig bei Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen, die als Mutter- bzw. Tochtergesellschaft ein und demselben Konzern angehören, vorausgesetzt, daß die Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, in deren Rahmen die Tochtergesellschaft ihr Vorgehen auf dem Markt nicht wirklich autonom bestimmen kann, und ferner, daß diese Vereinbarungen oder Verhaltensweisen dem Zweck .dienen, die interne Aufgabenverteilung zwischen den Unternehmen zu regeln" (Urteil vom 31.10.1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Sig. - EuGH, 29.06.1978 - 154/77
Dechmann
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1983 - 181/82
Nach Ihrer Rechtsprechung gilt Artikel 103 zwar nicht mehr für bereits vergemeinschaftete Bereiche wie z. B. die Organisation der Agrarmärkte (Urteil vom 29.6. 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. S. 1573, Randnummern 18/22 der Entscheidungsgründe), er gilt jedoch weiterhin für die übrigen Bereiche.